1.Schritt: Erfassung der Belastungssituation

Vor der Beseitigung der asbesthaltigen Bauteile/Produkte steht die Ermittlung, um welches asbesthaltige Produkt es sich handelt (Hartasbest oder Weichasbest), da hiervon abhängt, welche Schutzmaßnahmen bei der Sanierung zu treffen sind.

Zudem kann eine Bewertung der asbesthaltigen Produkte vorgenommen werden, um festzustellen, wie stark die Gefährdung bei weiterer Nutzung des Gebäudes ist. Hierfür gibt es ein Formblatt, in dem verschiedene Kriterien abgefragt werden und je nach Beschaffenheit, Lage, Verwendung, Nutzung des Raumes und Beeinträchtigungen Bewertungszahlen vergeben werden. Nach Durchführung dieser Bewertung ergibt sich die Sanierungsdringlichkeit, die man in Stufen einteilt.

  • Dringlichkeitsstufe "Hoch" - Sanierung unverzüglich erforderlich
  • Dringlichkeitsstufe "Mittel" - Sanierung mittelfristig erforderlich
  • Dringlichkeitsstufe "Niedrig" - Sanierung langfristig erforderlich
2. Schritt: Abschottung des asbestbelasteten Bereiches

Vor Beginn der eigentlichen Sanierungsarbeiten ist es erforderlich, den Bereich in dem später die Sanierung stattfinden soll, luftdicht einzukapseln, d. h. es werden PE-Folien auf eine Unterkonstruktion aufgebracht und luftdicht miteinander verklebt. Um bei eventuellen Undichtigkeiten keine Faserfreisetzung in den sog. Weißbereich zu bekommen, wird der gesamte abgeschottete Bereich mittels Unterdruckhaltegeräten in Unterdruck (20 Pascal) gehalten. De Unterdruckhaltung wird mittels Messgeräte ständig kontrolliert und bei einem Abfall des Unterdrucks wird sofort Alarm gegeben. De Unterdruckhaltegeräte sind mit einem Schwebstofffilter der Klasse K1 ausgerüstet, die einen Abscheidegrad von 99,997 % haben. Die Ablauft wird nach außen geleitet. Vor den Sanierungsbereich wird je nach Sanierungsart eine 1-4 Kammer-Personenschleuse aufgebaut, um ein gefahrloses Ein- und Ausschleusen der Arbeitnehmer zu gewährleisten, bei größeren Mengen auszubauenden Materials wird zudem eine Zwei-Kammer Materialschleuse aufgebaut. Ein Betreten des nun erstellten Arbeitsbereiches ist nur noch über das v. g. Schleusensystem erlaubt, die Arbeitnehmer tragen zu ihrer eigenen Sicherheit Ein- oder Mehrwegschutzanzüge, Überschuhe und eine Vollmaske mit einem Filter der Klasse P3.

3. Schritt: Entfernen des asbesthaltigen Materials

Asbesthaltige Produkte werden vor dem Entfernen mit entspanntem Wasser genässt, um beim Ausbau möglichst keine oder nur geringe Mengen Stäube freiwerden zu lassen. Zudem wird beim Ausbau immer mit einem Industriesauger der Kategorie K1 an der Entstehungsstelle abgesaugt, um eventuell freiwerdende Stäube kontinuierlich abzusaugen. Nach dem Ausbau des Materials wird dieses sofort in reiß- und luftdichte PE-Säcke verpackt. Nach Arbeitsende verbleibt dieses bei kleineren Mengen im Sanierungsbereich und wird hier mit freigemessen oder bei größeren Sanierungen über die Materialschleuse ausgeschleust.

4. Schritt: Feinreinigung

Nachdem sämtliches asbesthaltiges Material ausgebaut, verpackt und ausgeschleust wurde, wird der Sanierungsbereich feingereinigt, d. h. es werden sämtliche verbliebenden Einbauten, Wände, Decken und Fußböden mit einem Industriesauger K1 abgesaugt. Danach wird eine Feuchtreinigung derselben Bereiche durchgeführt, wenn nötig kann zum Abschluss der Arbeiten ein Restfaserbindemittel gesprüht werden, um eventuelle Restfaser hiermit zubinden. Nach Abschluss der Feinreinigung wird ein mindestens 50-facher Luftaustausch des Sanierungsbereiches durchgeführt.

5. Schritt: Freimessung der Arbeitsbereiche

Nachdem der Sanierungsbereich feingereinigt wurde, wird eine Freimessung des Sanierungsbereiches durchgeführt, d. h. es wird von einem unabhängigen Institut eine Messung der sich in der Luft befindlichen Fasern vorgenommen. Die Messung darf nicht mehr als 500 f/cbm Luft ergeben, ist dieser Wert erreicht, können die Sicherheitsmaßnahmen aufgehoben werden und der Sanierungsbereich wieder abgebaut werden.

Lassen Sie sich sofort unterstützen

Unser Fachpersonal beantwortet gern Ihre Fragen.

+49 [40] 608 891 88