Schimmelpilz in Wohnungen
Ein Konzept zur kostengünstigen und effektiven Sanierung
Einleitung
Gesundheitsschäden durch Schimmelpilze
Beseitigung der Schadstoffe
Sanierungskonzept bei Schimmelpilzbefall im Wohnungen
Sanierungsleitwert
Einleitung
Effektive und nachhaltige Schimmelpilzsanierung in Wohnräumen
Schimmelpilzbefall in Wohnungen ein zunehmendes Problem:
Durch Baufehler und Modernisierungsmaßnahmen mit nicht angepaßtem Mietverhalten steigt die Zahl der befallenen Objekte.
Nicht angepaßtes Mietverhalten soll hier heißen das nach Modernisierungsmaßnahmen das Wohnverhalten oftmals auch angepaßt
werden muß und dies unter normalen Bedingungen für den Mieter oft nicht möglich ist.
Die daraus folgenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Allergien über Mykosen bei speziellen Risikogruppen und
möglicherweise Mykotoxikosen sind Gegenstand der wissenschaftlichen, wie auch der öffentlichen Diskussion.
Neben der Entfernung der Bauschäden und Trockenlegung fordern Mieter, Vermieter und Versicherungen eine Sanierung
und den Nachweis, daß die sanierten Räume dann gesundheitlich unbedenklich sind.
Über den Weg dahin und das Sanierungsziel gibt es stark voneinander abweichende Vorstellungen.
Zusätzlich zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken für die Nutzer sind mit in Kraft treten der Biostoffverordnung
für die Arbeitnehmer, die die Sanierung durchführen, Randbedingungen gesetzt, auf welche Weise sie bei den Arbeiten geschützt sein müssen.
Unter diesen Gesichtspunkten wurde eine Abfolge von Begutachtungs- und Sanierungsschritten entwickelt die bei wirtschaftlich
vertretbaren Kosten einen hygienisch einwandfreien Zustand nach der Sanierung herstellen und den Wiederbefall verhindern.
Nach diesem Schema wird in der Bundesrepublik seit drei Jahren saniert.
Parallel ist in anderen Ländern auf nahezu die gleiche Weise begonnen worden mit Schimmelpilzbefall umzugehen. In den USA ist nahezu die
gleiche Folge von Arbeitsschritten gesetzlich im ACGIH (vergleichbar mit dem Gewerbeaufsichtsamt) festgelegt worden.
Die elementaren Schritte der Sanierung sind:
- Erfassung der Belastungsituation der Wohnräume, primär über die Ermittlung des Feuchtezustandes, sekundär über
Luftkeimmessungen und Anzucht von Pilzen aus Materialproben auf Nährböden
- Abschottung der belasteten Bereiche gegen die Umgebung
- Entfernung des belasteten Materials unter Staubschutz
- Desinfektion, um evtl.verbliebene Sporen und Mycel abzutöten
- Wiederaufbau mit mineralischen Putz und Wasserglas-oder Kalkfarbe, um durch den hohen pH-Wert eine lebensfeindliche Umgebung für Schimmelpilze zu schaffen
- Überprüfung des Sanierungserfolges durch Luftkeimmessungen
Das hier vorgestellte Verfahren ist nunmehr in 4- jähriger Praxis erprobt. Es ist eine Anzahl aus altbekannten Verfahren, die jedoch in ihrer Kombination und
Reihenfolge die Herstellung dessen ermöglichen, was wir als "hygienisch einwandfreien Zustand" bezeichnen.
Der hygienisch einwandfreie Zustand bedeutet, die Entfernung und dauerhafte Verhinderung der Ansiedlung von Organismen, die auf den Menschen
toxisch oder allergen wirken.
Sicher sind andere Verfahren möglich und zu diskutieren, hier wird nur vorgestellt, was von uns zum heutigen Zeitpunkt in der Praxis erprobt ist.
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Gesundheitsschäden durch Schimmelpilze
Im Laufe seines Lebens kommt der Mensch ständig mit Pilzen, ihren Sporen und Fragmenten und ihren Stoffwechsel- bzw. Ausscheidungsprodukten
in Kontakt. Dabei werden Schimmelpilze nicht nur als Aerogene Mikroflora, d.h. durch die Atemluft aufgenommen, sondern auch lebend oder
abgetötet mit der Nahrung.
Wir wollen Ihnen hier einen kleinen Überblick geben welche Krankheitsbilder bei vorhandenen Schimmelpilzen in Wohnräumen auftreten können.
Es ist schon länger bekannt, daß auch im
Wohnbereich toxinbildende Schimmelpilze angetroffen werden können, z.B. bestimmte
Arten der Gattungen
Aspergillus und Penicillium, sowie vor allem der meist toxische Schimmelpilz
Stachybotrys chartarum (atra).
Man sah jedoch in diesen Schimmelpilzen
keine Gefahr für Vergiftungen, da man sich schlecht vorstellen konnte,
wie deren Toxine über den Nahrungsweg aufgenommen werden sollen.
Inzwischen weiß man mehr:
Mykotoxine gelangen auch über den
Atemweg in den menschlichen Körper.
Mykotoxine wurden im Staub gefunden, wobei die Toxine vor allem in den Sporen enthalten sind (besonders an der Oberfläche).
Feinstaub und Sporen gelangen bei geringster Erschütterung und Luftbewegung in die Luft und bleiben dort lange schweben.
Die so luftgängig gewordenen Mykotoxine werden eingeatmet und so kann es zu inhalationsbedingten Vergiftungen kommen. Untersuchungen haben
gezeigt, daß eingeatmete Gifte eine höhere toxische Wirkung haben.
Mykotoxine können folgendermaßen auf den menschlichen Organismus wirken:
- Störung des Systems der Immunabwehr (z.B.durch Zerstörung der T-Lymphozyten) und somit erhöhte Infektionsgefahr
durch Viren und Bakterien
- Hemmung der DNA- und Proteinsynthese und damit Beeinträchtigung der Zellvermehrung (z.B.Blutbildung)
- krebsverursachende Wirkung , die sogar stärker ist als bei den meisten industriell hergestellten krebserzeugenden Stoffen.
Diese Wirkmechanismen können teilweise das Zustandekommen der
typischen Befindlichkeitsstörungen und gesundheitliche
Beschwerden bei Schimmelpilzexpositionen erklären:
- Störung der Atemwege
- Augenbeschwerden
- Konstituelle Beschwerden (Grippegefühl, Muskelschmerzen)
- Chronische Erschöpfungszustände
Ein wiederholter längerer Aufenthalt in einer Luft, die mit Sporen von Schimmelpilzen belastet ist, kann zu allergischen
Reaktionen des
menschlichen Organismus führen. Diese können sich in
Niesanfällen, Schnupfen, Husten, Durchfall und
Erbrechen
äußern und sich sogar
in
asthmoider Bronchitis und
Asthma bronchiale manifestieren.
Typische Infektionsquellen für Mykoallergosen sind Sporen von Pilzkolonien an feuchten Mauern,Tapeten und Textilien, aber auch an
Staubansammlungen in Polstermöbeln und Klimaanlagen. Auch von der Topferde von Zimmerpflanzen kann ein großes Infektionsrisiko ausgehen
(z.B.Aspergillus fumigatus).
Allergische Reaktionen sind die häufigsten Gesundheitsschäden bei Schimmelpilzbefall.
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Beseitigung der Schadstoffe
1.Schritt: Erfassung der Belastungssituation
Sichtbarer Schimmelbefall sollte immer beseitigt und dem Wiederbefall die Grundlage entzogen werden.
Um nach der Sanierung einen hygienisch einwandfreien Zustand herzustellen wird die Sanierung belasteter Flächen mit Staubschutz geschehen.
Dafür ist die Eingrenzung des Sanierungsumfanges auf das nötige Maß durch eine gezielte Beprobung und Aufnahme der Belastungsituation meist nötig.
Messung und Analysen haben daher das Ziel, Schaden und Befall einzugrenzen, sie sollen nicht zum Nachweis dienen, daß saniert werden muß.
Zur Schadeneingrenzung wird primär ein Feuchtigkeitsprofil der Räume erstellt, denn nur dort, wo die Feuchtigkeit hoch genug ist,
ist ein aktives Wachstum von Schimmelpilz möglich.
Feuchte Stellen ohne sichtbaren Schimmelpilzbefall werden durch Entnahme von Materialproben und Anzucht auf Nährböden beprobt, weil auch
feuchte Flächen ohne sichtbaren Schimmel befallen sein können.
Bei Verdacht auf versteckten Befall, z.B. hinter Paneelen oder abgehängten Decken, sollten diese grundsätzlich zugänglich gemacht werden
für eine optische Überprüfung. Nur wenn dies nicht möglich ist, kann mit Messungen KBE/m³ Luft (Kolonie Bildende Einheiten), MVOC
(Mikrobiell produzierte flüchtige organische Stoffe) oder anderen Hilfsmittel geprüft werden, ob ein versteckter Schaden übersehen wurde.
Aufgrund der erhobenen Daten erfolgt eine Zusammenstellung der belasteten Flächen und Hohlräume und die Festlegung der notwendigen
Sanierungsmaßnahmen.
Ist bei Verdacht kein Befall erkennbar oder nachweisbar, so kann als Bestätigung eine Raumluftmessung als Abschlußmessung herangezogen werden.
Die Kombination der Feuchtemessungen mit Luftkeimmessungen als arbeitsmedizinisch anerkanntem Standard bietet eine hohe Aussagekraft
der Begutachtung, die sich an vorhandenen Richtwerten orientiert.Andere auf dem Markt angebotene Methoden (z.B. der Schimmelpilzspürhund
bzw.MVOC-Messungen) fußen nicht auf festgelegten Verfahren und Richtwerten.Wir wollen hiermit jedoch nicht sagen das MVOC-Messungen
und der Schimmelpilzspürhund nicht aussagekräftig sein können.
Als Richtwert für eine hygienisch einwandfreie Wohnung und als Erfolgskontrolle der Sanierung wird eine Belastung unterhalb 100 KBE/m³
(Kolonie Bildende Einheiten pro m³ Luft) Schimmelpilz nach Abzug des Außenluftwertes gesetzt.
Unterhalb dieses Grenzwertes sind nach Literaturangaben keine gesundheitlichen Beschwerden zu beobachten.
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2.Schritt: Abschottung des belasteten Bereiches
Da der Staub die Hauptbelastungsquelle der Räume mit Schimmelpilzsporen ist, ist eine Abschottung der belasteten Bereiche während der
Sanierung notwendig, um eine Kontaminierung angrenzender Bereiche zu vermeiden, was im anderen Fall zum raschen Wiederbefall führen würde.
Bei lokal begrenzten Schäden kann diese Abschottung z.B. durch Staubschutzwände oder andere geeignete Hilfsmittel erfolgen, so daß eine
Sanierung auch in bewohnten Zustand der Wohnungen möglich ist.
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3.Schritt: Entfernung des belasteten Materials
Befallene Materialien, z.B. Tapeten, Putz, Hölzer werden mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 20 bis 50 cm um die Befallstelle entfernt.
Der bei den Arbeiten anfallende Staub wird mit einem Sauger nach K1 vollständig abgesaugt, um eine zusätzliche Verschleppung der Pilzsporen und
keimfähigen Mycelreste zu verhindern.
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4.Schritt: Desinfektion
Schwach befallene Flächen bzw.unter dem entfernten Material liegende, freigelegte Flächen sollen desinfiziert werden,
um verbliebende Sporen und Mycelreste abzutöten.
Die Desinfektion erfolgt mit 70 – 80%igem Alkohol, da dies kostengünstig und einfach durchzuführen ist und keine toxischen Nebenwirkungen
auf die Bewohner zu befürchten sind.
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5.Schritt: Wiederaufbau
So lange der Trocknungsprozeß noch nicht abgeschlossen ist, sollte der Wiederaufbau ein alkalisches Milieu schaffen, bei dem es nicht zu
einem erneuten Auskeimen von Schimmelpilz kommt.Dafür sollte ein mineralischer Putz verwendet werden und anschließend ein Anstrich mit
Wasserglas- oder Kalkfarbe aufgetragen werden. Diese Farben haben in den ersten Monaten nach dem Auftrag einen sehr hohen pH-Wert, der
die Lebensbedingungen der Pilze einschränkt.
Wasserglasfarben schließen die Oberflächen zudem dicht ab, ohne stark diffusionshemmend zu sein.
Wenn möglich sollten die Wände bis zur vollständigen Abtrocknung untapeziert bleiben.
Wenn der Trocknungsprozeß abgeschlossen ist, ist ein beliebiger Wiederaufbau möglich.Er sollte jedoch grundsätzlich ohne stark
diffusionhemmende Materialien (z.B. Vinyltapete, Latexfarbe etc.)erfolgen.
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6.Schritt: Überprüfung des Sanierungserfolges
Zur Überprüfung des Sanierungserfolges werden Luftkeimmessungen eingesetzt.Luftkeimmessungen sind derzeit die einzige arbeitsmedizinisch
anerkannte Methode zur Erkennung der Keimbelastung in Räumen, da die Anzahl der lebensfähigen Keime in der Luft eine quantitative Aussage
über die Raumluftbelastung zuläßt.
Zudem existieren mit dieser Methode ermittelte Richtwerte, oberhalb derer gesundheitliche Beschwerden beobachtet wurden.
Diese Richtwerte können als Sanierungsleitwerte herangezogen werden.Damit eignet sich die Methode der Luftkeimmessung zur Qualitätssicherung in der
Sanierung.
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Sanierungskonzept bei Schimmelpilzbefall in Wohnungen
Schimmel in der Wohnung ist nicht nur ein ästhetisches oder Geruchsproblem.
Vor allem die
Gesundheitsgefährdung macht eine sofortige Entfernung zwingend.
Als Sofortmaßnahme wird dann meist zum Putzlappen gegriffen, der mit
Hausmitteln wie Spiritus oder Salmiak getränkt ist.
Aber der Schimmelpilz wird dadurch nur
oberflächlich weggewischt.
Auch eine Behandlung mit
Fungiziden, die überall im Handel angeboten werden, zeigen keine ausdauernde Wirkung. Abgesehen von den
Gesundheitsrisiken (die Mittel enthalten in der Regel Chlor-Verbindungen,Metallhydroxide und Oxide bzw. organische Schwefel-Stickstoff-Verbindungen
oder Phenolverbindungen) wird der Pilz auch hier nur vorübergehend gestoppt.
Senkpiel, Soon und Ohke haben bei einer vergleichenden Untersuchung verschiedener Fungizide festgestellt, daß keines der Mittel eine
Langzeitwirkung hatte.
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Sanierungsleitwert:
Auf der Suche nach einem Sanierungsleitwert kann zur Zeit mit folgender Konstruktion gearbeitet werden:
Es ist Stand von Wissenschaft und Technik, daß oberhalb von 100 KBE Schimmel/m³ Allergien auftreten können, damit hat eine Mietsache, die
so belastet ist einen Mangel.
Mieter können fristlos kündigen, die Miete reduzieren und Abhilfe verlangen. Gleiches gilt für Auseinandersetzungen im Schadensfall mit
Versicherungen. Damit ist hier ein Richtwert gesetzt der zur wirtschaftlichen Betreibung eines Gebäudes beachtet werden muß. Diese 100 KBE/m³
sind tatsächlich ein unterer Grenzwert für Schimmelbelastungen, da wie zuvor gezeigt alle anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei
deutlich höheren Konzentrationen auftreten. Da die mesophilen Schimmelpilze die sind, die in der Regel im Wohnraum auftreten, ist dies ein
geeigneter Leitwert.
Für die Bezugsgröße KBE/m³ gibt es standardisierte Meßmethoden und die Diskussion um gesundheitliche Beeinträchtigung fußt auf dieser Bezugsgröße.
Unsere Erfahrung bei derBegutachtung und Sanierung zeigt:
- für alle gemessenen Werte mit mehr als 100 KBE/m³ vor Sanierung konnte ein Schimmelbefall als Quelle gefunden werden
-
ohne Staubschutz bei der Bearbeitung und Reinigung befallener Flächen kann der Sanierungsleitwert nach der Sanierung nicht eingehalten werden
- bei Überprüfungsmessungen nach einem Jahr wird der Sanierungsleitwert in sanierten Wohnungen, auch wenn sie noch nicht vollständig ausgetrocknet sind nicht überschritten.
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