Asbest in und an Gebäuden
Einleitung
Gesundheitsschäden durch Asbest
Beseitigung der Schadstoffe
Einleitung
1.Definition
Der Name "Asbest" stammt aus dem Griechischen und bedeutet soviel wie "unauslöschlich" bzw. "unvergänglich".
Asbest vereinigt eine Reihe von diesbezüglichen Eigenschaften wie Nichtbrennbarkeit, die Hitzebeständigkeit
sowie chemische Resistenz.
Die hervorragenden Eigenschaften von Asbest sind bereits seit Jahrtausenden bekannt. So haben die Urbewohner
Finnlands bereits vor ca. 4000 Jahren Töpfe und Schalen unter der Verwendung von Asbest hergestellt.
2.Mineralogie
Asbest ist ein mineralischer, natürlich vorkommender Rohstoff. Es handelt sich dabei um die lanffasrigen,
haar-förmigen Varianten natürlich vorkommender Silikat-Minerale. Silikate selbst bestehen aus Silizium-Oxiden (SiO4),
die als Traeder aufgebaut sind. Unterschieden werden Ketten- und Schicht-Silikate.
Handelsüblich werden sechs Asbestvarietäten unterschieden:
- Chrysotil
- Aktinolith
- Trimolith
- Amosit
- Krokydolith
- Anthophyllit
Die genannten Formvarietäten werden aufgrund ihrer Struktur in Serpentin-Asbeste und Amphibol-Asbeste unterschieden.
3.Eigenschaften
Asbestfasern besitzen eine Reihe von charakteristischen Eigenschaften die zu vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten geführt haben.
- Temperaturbeständigkeit
- Chemische Resistenz
- Nichtbrennbarkeit
- Hohe Reißfestigkeit
- Hohe Zugfestigkeit
- Hohe Flexibilität
4.Vorkommen
Auf der Erde sind eine Vielzahl von Asbestlagerstätten bekannt. Der Asbestanteil im Gestein sollte über 10 Gewichtsprozent
liegen, damit sich ein Abbau lohnt. Insgesamt gibt es ca. 70 abbauwürdige Gebiete, die überwiegend in folgenden Länder liegen:
- Rußland (Chrysotil, Anthophylllit)
- Kanada (Chrysotil)
- Südafrika (Chrysotil, Amosit, Krokydolith)
- Simbabwe (Chrysotil)
- Brasilien (Chrysotil)
- China (Chrysotil)
Hauptproduzent von Asbestrohstoffen ist Rußland mit einem Anteil von ca. 45% gefolgt von Kanada (ca.30%), Südafrika (ca.15%) und sonstigen
Ländern (ca.10%).
Die Weltproduktion von Asbestrohstoffen lag 1976 bei ca.5,2 Mio. t. Überwiegend handelt es sich dabei um Chrysotil (ca.94 Gewichtsprozent).
Die restlichen Anteile
machen Krokydolith (ca.4 Gewichtsprozent) und Amosit (ca.2 Gewichtsprozent) aus.
Die Rohasbestimporte in der Bundesrepublik Deutschland lagen zeitweise bei ca.200.000 t. pro Jahr. Seit den 80er Jahren ist jedoch eine
kontinuierliche Abnahme von
Rohasbestimporten zu verzeichnen. Der Grund liegt in den gesetzlich bedingten Verwendungseinschränkungen.
5.Verwendung von Asbest
Aufgrund seiner hervorragenden Eigenschaften sowie der guten Verarbeitungsmöglichkeiten fand Asbest eine vielseitige Verwendung.
1978 waren in der Bundesrepublik ca. 90 Betriebe mit der Verarbeitung von Rohasbest sowie der Herstellung von Asbestprodukten befaßt. In
diesem Wirtschaftszweig
waren seinerzeit ca. 20.000 Personen beschäftigt.
Aufgrund der vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten von Asbest lag die Masse der produzierten asbesthaltigen Produkte wesentlicher höher.
So wurden aus den
1975 eingeführten 155.000 t. Asbestrohstoffen ca. 1,4 Mio. t. Fertigprodukte hergestellt.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Asebstzementprodukten (Hartasbest) und Spritzasebst (Weichasbest). Hartasbest weist in der Regel
einen Zementanteil
von 80% und mehr auf, wobei das Raumgewicht über 1.000 kg pro cbm liegt. Weichasbest bzw. schwach gebundene Asbestprodukte weisen in der
Regel einen
Asbestanteil von über 60% auf, wobei das Raumgewicht deutlich unter 1.000 kg pro cbm liegt.
Als Bindemittel schwach gebundener Asbestprodukte dienen Zement, Bitumen, Kunststoffe und andere.
Aus Hartasbest wurden überwiegend folgende Produkte hergestellt:
- Großflächige Wellplatten
- Kleinflächige Dachplatten, Fassadenverkleidungen
- Tafeln für den Fassadenbau
- Lüftungs- und Abflußrohre
- Gartenzubehör
- Sonstige Produkte
Schwach gebundene asbesthaltige Bauteile finden überwiegend Verwendung als:
- Spritzasbest oder asbesthaltiger Spritzputz
- asbesthaltiger Leichtmörtelputz
- asbesthaltige Leichtbauplatten
- Asbestmatten / -pappen
- asbesthaltige Dichtungsschnüre / -ringe
6.Anwendungseinschränkungen
Am 1.Oktober 1986 trat die Gefahrstoffverordnung in Kraft. Mit der ersten Änderungsverordnung zur Gefahrstoffverordnung am 1.Januar 1988
wurden die Vorschriften im Umgang mit Asbest verschärft.
Durch die zweite Änderungsverordnung vom 15.Juli 1991, wurden die Anforderungen an sachkundige Personen präzisiert. Die Maßnahmen zum
Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefahren durch Asbeststaub wurden weiter verbessert.
Seit 1.Mai 1990 wurde Asbest in die höchste Gefährdungsstufe krebserzeugende Gefahrstoffe eingestuft und gilt seit jeher als "sehr
stark gefährdener Stoff".
Seit dem 31.Dezember 1994 dürfen keine asbesthaltigen Produkte mehr in den Verkehr gebracht werden.
Nach oben
Gesundheitsschäden durch Asbest
Die gesundheitsschädigende Wirkung von Asbestfasern wurde Anfang des 19 ten Jahrhunderts bekannt. Wie auch in anderen Fällen führte Beobachtungen
am Arbeitsplatz zu ersten Verdachtmomenten und systematischen Untersuchungen. Die damals herschenden Arbeitsbedingungen in der Asbestproduktion und
Verarbeitung müssen aufgrund der heutigen Kenntnisse als völlig unzureichend angesehen werden. Ohne jegliche Schutzmaßnahmen waren die Arbeitnehmer
hohen Staubkonzentrationen ausgeliefert, wobei Faserkonzentrationen von 50 - 100 F/ml keine Seltenheit waren. Die Geschädigten starben oft frühzeitig
an einer nicht näher definierten Lungenerkrankung. Erst bei vorgenommenden Obduktionen verstorbener Asbestarbeiter zeigte sich eine Häufung von
Veränderungen in der Lunge.Dieses Krankheitsbild ist seit 1927 unter dem Begriff "Asbestose" bekannt.
Voraussetzung für die Schädigung des Menschen ist jedoch das Auftreten s.g. lungengängiger Asbeststäube.
Hinsichtlich der Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, werden heute aufgrund ihrer Lungengängigkeit Fasern herangezogen, deren Länge > 5µm und
deren Durchmesser < 3µm betragen [ 1µm = 1/1000 mm ].Das Verhältnis von Länge zu Durchmesser muß >3:1 sein.
Hinsichtlich der Haltbarkeit können Asbestfasern noch Jahrzehnte nach einer erfolgten Exposition im Lungengewebe nachgewiesen werden.
Chrysotil unterliegt in dieser Zeit einem deutlich stärkerem
Abbau als die Amphibolasbeste, wozu auch Krokydolith gehört.
Weil die Krankheit meist erst 20 - 40 Jahre nach dem Einatmen des Staubes auftritt ist ein besondere Schutz der Jugend nötig.
Nach oben
Beseitigung der Gefahrstoffe
1.Schritt: Erfassung der Belastungssituation
Vor der Beseitigung der asbesthaltigen Bauteile/Produkte steht die Aufnahme um welches asbesthaltiges Produkt es sich handelt ( Hartasbest o. Weichasbest )
da hiervon abhängt welche Schutzmaßnahmen bei der Sanierung zu treffen sind.
Zu dem kann eine Bewertung der asbesthaltigen Produkte vorgenommen werden, um festzustellen wie stark die Gefährdung bei weiterer Nutzung
des Gebäudes ist. Hierfür gibt es ein Formblatt in dem verschiedene Kriterien abgefragt werden und je nach Beschaffenheit, Lage, Verwendung,
Nutzung des Raumes und Beinträchtigungen, Bewertungszahlen vergeben werden. Nach Durchführung dieser Bewertung ergibt sich die
Sanierungsdringlichkeit die man in Stufen einteilt.
- Dringlichkeitsstufe "Hoch" - Sanierung unverzüglich erforderlich
- Dringlichkeitsstufe "Mittel" - Sanierung mittelfristig erforderlich
- Dringlichkeitsstufe "Niedrig" - Sanierung langfristig erforderlich
Nach oben
2.Abschottung des asbestbelasteten Bereiches
Vor Beginn der eigentlichen Sanierungsarbeiten ist es erforderlich den Bereich in dem später die Sanierung stattfinden soll, luftdicht
einzukapseln, d.h.es werden PE-Folien auf eine Unterkonstruktion aufgebracht und luftdicht miteinander verklebt. Um bei eventuellen
Undichtigkeiten keine Faserfreisetzung in den sog. Weißbereich zu bekommen, wird der gesammte abgeschottete Bereich mittels
Unterdruckhaltegeräten in Unterdruck ( 20 Pascal ) gehalten, die Unterdruckhaltung wird mittels Meßgeräten ständig kontrolliert und bei
einem Abfall des Unterdrucks wird sofort Alarm gegeben, die Unterdruckhaltegeräte sind mit einem Schwebstofffilter der Klasse K1 ausgerüstet
die einen Abscheidegrad von 99,997 % haben. Die Ablauft wird nach außen geleitet. Vor den Sanierungsbereich wird je nach Sanierungsart eine
1-4 Kammer- Personenschleuse aufgebaut, um ein gefahrloses Ein- und Ausschleusen der Arbeitnehmer zu gewährleisten, bei größeren Mengen
auszubauenden auszubauenden Materials wird zu dem eine 2 - Kammer Materialschleuse aufgebaut. Ein Betreten des nun erstellten Arbeitsbereiches
ist nur noch über das v.g.Schleusensystem erlaubt, die Arbeitnehmer tragen zu ihrer eigenen Sicherheit Ein- oder Mehrwegschutzanzüge,
Überschuhe und eine Vollmaske mit einem Filter der Klasse P3.
Nach oben
3.Entfernen des asbesthaltigen Materials
Asbesthaltige Produkte werden vor dem entfernen, ausbauen mit entspanntem Wasser genäßt um beim Ausbau möglichst keine oder nur geringe Mengen
Stäube freiwerden zu lassen, zu dem wird beim Ausbau immer mit einem Industriesauger der Kategorie K1 an der Entstehungsstelle abgesaugt um
eventuell freiwerdende Stäube kontinuierlich abzusaugen. Nach dem Ausbau des Material wird dieses sofort in reiß- und luftdichte PE-Säcke
verpackt, und nach Arbeitsende verbleibt dieses bei kleineren Mengen im Sanierungsbereich und wird hier mit freigemessen oder bei größeren
Sanierungen über die Materialschleuse ausgeschleust.
Nach oben
4.Feinreinigung
Nachdem sämtliches asbesthaltiges Material ausgebaut, verpackt und ausgeschleust ist, wird der Sanierungsbereich feingereinigt, d.h. es
werden sämtliche verbliebenden Einbauten, Wände, Decken und Fußböden mit einem Industriesauger K1 abgesaugt, danach wird eine
Feuchtreinigung der selben Bereiche durchgeführt, wenn nötig kann zum Abschluß der Arbeiten ein Restfaserbindemittel gesprüht werden um
eventuelle Restfaser hiermit zubinden. Nach Abschluß der Feinreinigung wird ein mindetens 50-facher Luftaustausch des Sanierungsbereiches
durchgeführt.
Nach oben
5.Freimessung der Arbeitsbereiche
Nachdem der Sanierungsbereich feingereinigt wurde wird eine Freimessung des Sanierungsbereiches durchgeführt, d.h. es wird von einem unabhängigen
Institut eine Messung der sich in der Luft befindlichen Fasern vorgenommen, die Messung darf nicht mehr als 500 f/cbm Luft ergeben, ist dieser
Wert erreicht können die Sicherheitsmaßnahmen aufgehoben werden und der Sanierungsbereich wieder abgebaut werden.
Nach oben