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Asbest in und an Gebäuden

Einleitung

Gesundheitsschäden durch Asbest

Beseitigung der Schadstoffe



Einleitung

1.Definition
Der Name "Asbest" stammt aus dem Griechischen und bedeutet soviel wie "unauslöschlich" bzw. "unvergänglich". Asbest vereinigt eine Reihe von diesbezüglichen Eigenschaften wie Nichtbrennbarkeit, die Hitzebeständigkeit sowie chemische Resistenz.

Die hervorragenden Eigenschaften von Asbest sind bereits seit Jahrtausenden bekannt. So haben die Urbewohner Finnlands bereits vor ca. 4000 Jahren Töpfe und Schalen unter der Verwendung von Asbest hergestellt.

2.Mineralogie
Asbest ist ein mineralischer, natürlich vorkommender Rohstoff. Es handelt sich dabei um die lanffasrigen, haar-förmigen Varianten natürlich vorkommender Silikat-Minerale. Silikate selbst bestehen aus Silizium-Oxiden (SiO4), die als Traeder aufgebaut sind. Unterschieden werden Ketten- und Schicht-Silikate.

Handelsüblich werden sechs Asbestvarietäten unterschieden:

  • Chrysotil
  • Aktinolith
  • Trimolith
  • Amosit
  • Krokydolith
  • Anthophyllit


Die genannten Formvarietäten werden aufgrund ihrer Struktur in Serpentin-Asbeste und Amphibol-Asbeste unterschieden.

3.Eigenschaften
Asbestfasern besitzen eine Reihe von charakteristischen Eigenschaften die zu vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten geführt haben.

  • Temperaturbeständigkeit
  • Chemische Resistenz
  • Nichtbrennbarkeit
  • Hohe Reißfestigkeit
  • Hohe Zugfestigkeit
  • Hohe Flexibilität


4.Vorkommen
Auf der Erde sind eine Vielzahl von Asbestlagerstätten bekannt. Der Asbestanteil im Gestein sollte über 10 Gewichtsprozent liegen, damit sich ein Abbau lohnt. Insgesamt gibt es ca. 70 abbauwürdige Gebiete, die überwiegend in folgenden Länder liegen:

  • Rußland (Chrysotil, Anthophylllit)
  • Kanada (Chrysotil)
  • Südafrika (Chrysotil, Amosit, Krokydolith)
  • Simbabwe (Chrysotil)
  • Brasilien (Chrysotil)
  • China (Chrysotil)


Hauptproduzent von Asbestrohstoffen ist Rußland mit einem Anteil von ca. 45% gefolgt von Kanada (ca.30%), Südafrika (ca.15%) und sonstigen Ländern (ca.10%).

Die Weltproduktion von Asbestrohstoffen lag 1976 bei ca.5,2 Mio. t. Überwiegend handelt es sich dabei um Chrysotil (ca.94 Gewichtsprozent). Die restlichen Anteile machen Krokydolith (ca.4 Gewichtsprozent) und Amosit (ca.2 Gewichtsprozent) aus.

Die Rohasbestimporte in der Bundesrepublik Deutschland lagen zeitweise bei ca.200.000 t. pro Jahr. Seit den 80er Jahren ist jedoch eine kontinuierliche Abnahme von Rohasbestimporten zu verzeichnen. Der Grund liegt in den gesetzlich bedingten Verwendungseinschränkungen.

5.Verwendung von Asbest
Aufgrund seiner hervorragenden Eigenschaften sowie der guten Verarbeitungsmöglichkeiten fand Asbest eine vielseitige Verwendung.

1978 waren in der Bundesrepublik ca. 90 Betriebe mit der Verarbeitung von Rohasbest sowie der Herstellung von Asbestprodukten befaßt. In diesem Wirtschaftszweig waren seinerzeit ca. 20.000 Personen beschäftigt.

Aufgrund der vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten von Asbest lag die Masse der produzierten asbesthaltigen Produkte wesentlicher höher. So wurden aus den 1975 eingeführten 155.000 t. Asbestrohstoffen ca. 1,4 Mio. t. Fertigprodukte hergestellt.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Asebstzementprodukten (Hartasbest) und Spritzasebst (Weichasbest). Hartasbest weist in der Regel einen Zementanteil von 80% und mehr auf, wobei das Raumgewicht über 1.000 kg pro cbm liegt. Weichasbest bzw. schwach gebundene Asbestprodukte weisen in der Regel einen Asbestanteil von über 60% auf, wobei das Raumgewicht deutlich unter 1.000 kg pro cbm liegt.

Als Bindemittel schwach gebundener Asbestprodukte dienen Zement, Bitumen, Kunststoffe und andere.

Aus Hartasbest wurden überwiegend folgende Produkte hergestellt:

  • Großflächige Wellplatten
  • Kleinflächige Dachplatten, Fassadenverkleidungen
  • Tafeln für den Fassadenbau
  • Lüftungs- und Abflußrohre
  • Gartenzubehör
  • Sonstige Produkte


Schwach gebundene asbesthaltige Bauteile finden überwiegend Verwendung als:

  • Spritzasbest oder asbesthaltiger Spritzputz
  • asbesthaltiger Leichtmörtelputz
  • asbesthaltige Leichtbauplatten
  • Asbestmatten / -pappen
  • asbesthaltige Dichtungsschnüre / -ringe


6.Anwendungseinschränkungen
Am 1.Oktober 1986 trat die Gefahrstoffverordnung in Kraft. Mit der ersten Änderungsverordnung zur Gefahrstoffverordnung am 1.Januar 1988 wurden die Vorschriften im Umgang mit Asbest verschärft.

Durch die zweite Änderungsverordnung vom 15.Juli 1991, wurden die Anforderungen an sachkundige Personen präzisiert. Die Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefahren durch Asbeststaub wurden weiter verbessert.

Seit 1.Mai 1990 wurde Asbest in die höchste Gefährdungsstufe krebserzeugende Gefahrstoffe eingestuft und gilt seit jeher als "sehr stark gefährdener Stoff".

Seit dem 31.Dezember 1994 dürfen keine asbesthaltigen Produkte mehr in den Verkehr gebracht werden.

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Gesundheitsschäden durch Asbest

Die gesundheitsschädigende Wirkung von Asbestfasern wurde Anfang des 19 ten Jahrhunderts bekannt. Wie auch in anderen Fällen führte Beobachtungen am Arbeitsplatz zu ersten Verdachtmomenten und systematischen Untersuchungen. Die damals herschenden Arbeitsbedingungen in der Asbestproduktion und Verarbeitung müssen aufgrund der heutigen Kenntnisse als völlig unzureichend angesehen werden. Ohne jegliche Schutzmaßnahmen waren die Arbeitnehmer hohen Staubkonzentrationen ausgeliefert, wobei Faserkonzentrationen von 50 - 100 F/ml keine Seltenheit waren. Die Geschädigten starben oft frühzeitig an einer nicht näher definierten Lungenerkrankung. Erst bei vorgenommenden Obduktionen verstorbener Asbestarbeiter zeigte sich eine Häufung von Veränderungen in der Lunge.Dieses Krankheitsbild ist seit 1927 unter dem Begriff "Asbestose" bekannt.

Voraussetzung für die Schädigung des Menschen ist jedoch das Auftreten s.g. lungengängiger Asbeststäube.

Hinsichtlich der Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, werden heute aufgrund ihrer Lungengängigkeit Fasern herangezogen, deren Länge > 5µm und deren Durchmesser < 3µm betragen [ 1µm = 1/1000 mm ].Das Verhältnis von Länge zu Durchmesser muß >3:1 sein.

Hinsichtlich der Haltbarkeit können Asbestfasern noch Jahrzehnte nach einer erfolgten Exposition im Lungengewebe nachgewiesen werden. Chrysotil unterliegt in dieser Zeit einem deutlich stärkerem Abbau als die Amphibolasbeste, wozu auch Krokydolith gehört.

Weil die Krankheit meist erst 20 - 40 Jahre nach dem Einatmen des Staubes auftritt ist ein besondere Schutz der Jugend nötig.

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Beseitigung der Gefahrstoffe

1.Schritt: Erfassung der Belastungssituation
Vor der Beseitigung der asbesthaltigen Bauteile/Produkte steht die Aufnahme um welches asbesthaltiges Produkt es sich handelt ( Hartasbest o. Weichasbest ) da hiervon abhängt welche Schutzmaßnahmen bei der Sanierung zu treffen sind.

Zu dem kann eine Bewertung der asbesthaltigen Produkte vorgenommen werden, um festzustellen wie stark die Gefährdung bei weiterer Nutzung des Gebäudes ist. Hierfür gibt es ein Formblatt in dem verschiedene Kriterien abgefragt werden und je nach Beschaffenheit, Lage, Verwendung, Nutzung des Raumes und Beinträchtigungen, Bewertungszahlen vergeben werden. Nach Durchführung dieser Bewertung ergibt sich die Sanierungsdringlichkeit die man in Stufen einteilt.

  • Dringlichkeitsstufe "Hoch" - Sanierung unverzüglich erforderlich
  • Dringlichkeitsstufe "Mittel" - Sanierung mittelfristig erforderlich
  • Dringlichkeitsstufe "Niedrig" - Sanierung langfristig erforderlich


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2.Abschottung des asbestbelasteten Bereiches
Vor Beginn der eigentlichen Sanierungsarbeiten ist es erforderlich den Bereich in dem später die Sanierung stattfinden soll, luftdicht einzukapseln, d.h.es werden PE-Folien auf eine Unterkonstruktion aufgebracht und luftdicht miteinander verklebt. Um bei eventuellen Undichtigkeiten keine Faserfreisetzung in den sog. Weißbereich zu bekommen, wird der gesammte abgeschottete Bereich mittels Unterdruckhaltegeräten in Unterdruck ( 20 Pascal ) gehalten, die Unterdruckhaltung wird mittels Meßgeräten ständig kontrolliert und bei einem Abfall des Unterdrucks wird sofort Alarm gegeben, die Unterdruckhaltegeräte sind mit einem Schwebstofffilter der Klasse K1 ausgerüstet die einen Abscheidegrad von 99,997 % haben. Die Ablauft wird nach außen geleitet. Vor den Sanierungsbereich wird je nach Sanierungsart eine 1-4 Kammer- Personenschleuse aufgebaut, um ein gefahrloses Ein- und Ausschleusen der Arbeitnehmer zu gewährleisten, bei größeren Mengen auszubauenden auszubauenden Materials wird zu dem eine 2 - Kammer Materialschleuse aufgebaut. Ein Betreten des nun erstellten Arbeitsbereiches ist nur noch über das v.g.Schleusensystem erlaubt, die Arbeitnehmer tragen zu ihrer eigenen Sicherheit Ein- oder Mehrwegschutzanzüge, Überschuhe und eine Vollmaske mit einem Filter der Klasse P3.

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3.Entfernen des asbesthaltigen Materials
Asbesthaltige Produkte werden vor dem entfernen, ausbauen mit entspanntem Wasser genäßt um beim Ausbau möglichst keine oder nur geringe Mengen Stäube freiwerden zu lassen, zu dem wird beim Ausbau immer mit einem Industriesauger der Kategorie K1 an der Entstehungsstelle abgesaugt um eventuell freiwerdende Stäube kontinuierlich abzusaugen. Nach dem Ausbau des Material wird dieses sofort in reiß- und luftdichte PE-Säcke verpackt, und nach Arbeitsende verbleibt dieses bei kleineren Mengen im Sanierungsbereich und wird hier mit freigemessen oder bei größeren Sanierungen über die Materialschleuse ausgeschleust.

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4.Feinreinigung
Nachdem sämtliches asbesthaltiges Material ausgebaut, verpackt und ausgeschleust ist, wird der Sanierungsbereich feingereinigt, d.h. es werden sämtliche verbliebenden Einbauten, Wände, Decken und Fußböden mit einem Industriesauger K1 abgesaugt, danach wird eine Feuchtreinigung der selben Bereiche durchgeführt, wenn nötig kann zum Abschluß der Arbeiten ein Restfaserbindemittel gesprüht werden um eventuelle Restfaser hiermit zubinden. Nach Abschluß der Feinreinigung wird ein mindetens 50-facher Luftaustausch des Sanierungsbereiches durchgeführt.

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5.Freimessung der Arbeitsbereiche
Nachdem der Sanierungsbereich feingereinigt wurde wird eine Freimessung des Sanierungsbereiches durchgeführt, d.h. es wird von einem unabhängigen Institut eine Messung der sich in der Luft befindlichen Fasern vorgenommen, die Messung darf nicht mehr als 500 f/cbm Luft ergeben, ist dieser Wert erreicht können die Sicherheitsmaßnahmen aufgehoben werden und der Sanierungsbereich wieder abgebaut werden.

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