1.Schritt: Erfassung der Belastungssituation

Sichtbarer Schimmelbefall sollte immer beseitigt und dem Wiederbefall die Grundlage entzogen werden.

Um nach der Sanierung einen hygienisch einwandfreien Zustand herzustellen, wird die Sanierung belasteter Flächen mit Staubschutz durchgeführt. Um den Sanierungsumfang auf das nötige Maß einzugrenzen, wird der Bereich durch eine gezielte Beprobung und Aufnahme der Belastungssituation exakt eingegrenzt.

Die Messung und die Analysen haben das Ziel, Schaden und Befall einzugrenzen, sie sollen nicht zum Nachweis dienen, dass saniert werden muss.

Zur Schadeneingrenzung wird primär ein Feuchtigkeitsprofil der Räume erstellt, denn nur dort, wo die Feuchtigkeit hoch genug ist, ist ein aktives Wachstum von Schimmelpilz möglich.

Feuchte Stellen ohne sichtbaren Schimmelpilzbefall werden durch Entnahme von Materialproben und Anzucht auf Nährböden beprobt, weil auch feuchte Flächen ohne sichtbaren Schimmel befallen sein können.

Bei Verdacht auf versteckten Befall, z. B. hinter Paneelen oder abgehängten Decken, sollten diese grundsätzlich für eine optische Überprüfung zugänglich gemacht werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, kann mit Messungen wie KBE/m³ Luft (Kolonie Bildende Einheiten), MVOC (Mikrobiell produzierte flüchtige organische Stoffe) oder anderen Hilfsmittel eine Prüfung vorgenommen werden. So kann verhindert werden, dass ein versteckter Schaden übersehen wird.

Aufgrund der erhobenen Daten erfolgt eine Zusammenstellung der belasteten Flächen und Hohlräume und die Festlegung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen.

Ist bei Verdacht kein Befall erkennbar oder nachweisbar, so kann als Bestätigung eine Raumluftmessung als Abschlussmessung herangezogen werden.

Die Kombination der Feuchtemessungen mit Luftkeimmessungen als arbeitsmedizinisch anerkannten Standard bietet eine hohe Aussagekraft der Begutachtung, die sich an vorhandenen Richtwerten orientiert. Andere auf dem Markt angebotene Methoden (z. B. der Schimmelpilzspürhund bzw. MVOC-Messungen) fußen nicht auf festgelegten Verfahren und Richtwerten. Wir wollen hiermit jedoch nicht sagen das MVOC-Messungen und der Schimmelpilzspürhund nicht aussagekräftig sein können.

Als Richtwert für eine hygienisch einwandfreie Wohnung und als Erfolgskontrolle der Sanierung wird eine Belastung unterhalb 300 KBE/m³ (Kolonie Bildende Einheiten pro m³ Luft) Schimmelpilz nach Abzug des Außenluftwertes gesetzt.

Unterhalb dieses Grenzwertes sind nach Literaturangaben keine gesundheitlichen Beschwerden zu beobachten.

2. Schritt: Abschottung des belasteten Bereiches

Da der Staub die Hauptbelastungsquelle der Räume mit Schimmelpilzsporen ist, ist eine Abschottung der belasteten Bereiche während der Sanierung notwendig, um eine Kontaminierung angrenzender Bereiche zu vermeiden, was im anderen Fall zum raschen Wiederbefall führen würde.

Bei lokal begrenzten Schäden kann diese Abschottung z. B. durch Staubschutzwände oder andere geeignete Hilfsmittel erfolgen, so dass eine Sanierung auch in bewohntem Zustand der Wohnungen möglich ist.

3. Schritt: Entfernung des belasteten Materials

Befallene Materialien, z. B. Tapeten, Putz oder Hölzer, werden mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 20 bis 50 cm um die Befallstelle entfernt. Der bei den Arbeiten anfallende Staub wird mit einem Sauger nach K1 vollständig abgesaugt, um eine zusätzliche Verschleppung der Pilzsporen und keimfähigen Mycelreste zu verhindern.

4. Schritt: Desinfektion

Schwach befallene Flächen bzw. unter dem entfernten Material liegende, freigelegte Flächen werden desinfiziert, um verbliebende Sporen und Mycelreste abzutöten.

Die Desinfektion erfolgt mit 70 – 80% igem. Alkohol, da dies kostengünstig und einfach durchzuführen ist und keine toxischen Nebenwirkungen auf die Bewohner zu befürchten sind.

5. Schritt: Wiederaufbau

Solange der Trocknungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, sollte der Wiederaufbau ein alkalisches Milieu schaffen, bei dem es nicht zu einem erneuten Auskeimen von Schimmelpilz kommt. Dafür wird ein mineralischer Putz verwendet und anschließend ein Anstrich mit Wasserglas- oder Kalkfarbe aufgetragen. Diese Farben haben in den ersten Monaten nach dem Auftragen einen sehr hohen pH-Wert, der die Lebensbedingungen der Pilze einschränkt.

Wasserglas Farben schließen die Oberflächen zudem dicht ab, ohne stark diffusionshemmend zu sein.

Wenn möglich sollten die Wände bis zur vollständigen Abtrocknung untapeziert bleiben.

Wenn der Trocknungsprozess abgeschlossen ist, ist ein beliebiger Wiederaufbau möglich. Er sollte jedoch grundsätzlich ohne stark Diffusion hemmende Materialien (z. B. Vinyltapete, Latexfarbe etc.) erfolgen.

6. Schritt: Überprüfung des Sanierungserfolges

Zur Überprüfung des Sanierungserfolges werden Luftkeimmessungen eingesetzt. Luftkeimmessungen sind derzeit die einzige arbeitsmedizinisch anerkannte Methode zur Erkennung der Keimbelastung in Räumen, da die Anzahl der lebensfähigen Keime in der Luft eine quantitative Aussage über die Raumluftbelastung zulässt.

Zudem existieren mit dieser Methode ermittelte Richtwerte, oberhalb derer gesundheitliche Beschwerden beobachtet wurden.

Diese Richtwerte können als Sanierungsleitwerte herangezogen werden. Damit eignet sich die Methode der Luftkeimmessung zur Qualitätssicherung in der Sanierung.

Sanierungskonzept bei Schimmelpilzbefall in Wohnungen

Schimmel in der Wohnung ist nicht nur ein ästhetisches oder Geruchsproblem.

Vor allem die Gesundheitsgefährdung macht eine sofortige Entfernung zwingend.

Als Sofortmaßnahme wird dann meist zum Putzlappen gegriffen, der mit Hausmitteln wie Spiritus oder Salmiak getränkt ist. Aber der Schimmelpilz wird dadurch nur oberflächlich weggewischt.

Auch eine Behandlung mit Fungiziden, die überall im Handel angeboten werden, zeigen keine ausdauernde Wirkung. Abgesehen von den Gesundheitsrisiken (die Mittel enthalten in der Regel Chlor-Verbindungen, Metallhydroxide und Oxide bzw. organische Schwefel-Stickstoff-Verbindungen oder Phenolverbindungen) wird der Pilz auch hier nur vorübergehend gestoppt.

Senkpiel, Soon und Ohke haben bei einer vergleichenden Untersuchung verschiedener Fungizide festgestellt, dass keines der Mittel eine Langzeitwirkung hatte.

Sanierungsleitwert

Auf der Suche nach einem Sanierungsleitwert kann zurzeit mit folgender Konstruktion gearbeitet werden:

  • Es ist Stand von Wissenschaft und Technik, dass oberhalb von 100 KBE Schimmel/m³ Allergien auftreten können, damit hat eine Mietsache, die so belastet ist, einen Mangel.
  • Mieter können fristlos kündigen, die Miete reduzieren und Abhilfe verlangen. Gleiches gilt für Auseinandersetzungen im Schadenfall mit Versicherungen. Damit ist hier ein Richtwert gesetzt, der zur wirtschaftlichen Betreibung eines Gebäudes beachtet werden muss. Diese 100 KBE/m³ sind tatsächlich ein unterer Grenzwert für Schimmelbelastungen, da, wie zuvor gezeigt, alle anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei deutlich höheren Konzentrationen auftreten. Da die mesophilen Schimmelpilze diejenigen sind, die in der Regel im Wohnraum auftreten, ist dies ein geeigneter Leitwert.
  • Für die Bezugsgröße KBE/m³ gibt es standardisierte Messmethoden und die Diskussion um gesundheitliche Beeinträchtigung fußt auf dieser Bezugsgröße.

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Unsere Erfahrung bei der Begutachtung und Sanierung zeigt:

  • Für alle gemessenen Werte mit mehr als 100 KBE/m³ vor der Sanierung konnte ein Schimmelbefall als Quelle gefunden werden.
  • Ohne Staubschutz bei der Bearbeitung und Reinigung befallener Flächen kann der Sanierungsleitwert nach der Sanierung nicht eingehalten werden.
  • Bei Überprüfungsmessungen nach einem Jahr wird der Sanierungsleitwert in sanierten Wohnungen, auch wenn sie noch nicht vollständig ausgetrocknet sind, nicht überschritten.

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